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   OVG Sachsen, 04.03.2015 - 1 A 787/12   

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https://dejure.org/2015,5809
OVG Sachsen, 04.03.2015 - 1 A 787/12 (https://dejure.org/2015,5809)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04.03.2015 - 1 A 787/12 (https://dejure.org/2015,5809)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04. März 2015 - 1 A 787/12 (https://dejure.org/2015,5809)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BaföG § 5 Abs. 2 BaföG § 5 Abs. 4
    Ausbildungsförderung, Ausbildung im Ausland, Ungarn, allgemeinbildende Schule, Berufsfachschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.12.2000 - 5 C 25.00

    Ausbildungsförderung für den Besuch einer ausländischen Hochschule;

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.03.2015 - 1 A 787/12
    Hinsichtlich der Maßstäbe werde auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Dezember 2000 - 5 C 25.00 - Bezug genommen.

    Eine Gleichwertig ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, gegeben, wenn die Ausbildung an der ausländischen Ausbildungsstätte nach Zugangsvoraussetzungen, Art und Inhalt der Ausbildung sowie nach dem vermittelten Ausbildungsabschluss der Ausbildung gleichkommt, welche die für den Vergleich heranzuziehende Ausbildungsstätte im Geltungsbereich des Gesetzes vermittelt (BVerwG, Urt. v. 29. April 1982 - 5 C 78.80 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 28. Juli 1982 - 5 B 83.81 - juris Rn. 2; Urt. v. 5. Dezember 2000, BVerwGE 112, 248; Urt. v. 12. Juli 2012, BVerwGE 143, 314).

  • EuGH, 18.07.2013 - C-523/11

    Deutschland darf die über einen Zeitraum von einem Jahr hinausgehende Gewährung

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.03.2015 - 1 A 787/12
    Aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Juli 2013 (C- 523/11) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 2013 (BVerwGE 146, 294) folge, dass § 5 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 BAföG wegen der Beschränkung des unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts nicht anzuwenden sei.
  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 14.11

    Anrechnung der Auslandsausbildung; Ausbildung; Ausbildungsabschluss;

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.03.2015 - 1 A 787/12
    Eine Gleichwertig ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, gegeben, wenn die Ausbildung an der ausländischen Ausbildungsstätte nach Zugangsvoraussetzungen, Art und Inhalt der Ausbildung sowie nach dem vermittelten Ausbildungsabschluss der Ausbildung gleichkommt, welche die für den Vergleich heranzuziehende Ausbildungsstätte im Geltungsbereich des Gesetzes vermittelt (BVerwG, Urt. v. 29. April 1982 - 5 C 78.80 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 28. Juli 1982 - 5 B 83.81 - juris Rn. 2; Urt. v. 5. Dezember 2000, BVerwGE 112, 248; Urt. v. 12. Juli 2012, BVerwGE 143, 314).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12

    Praktikum im Ausland; Auslandspraktikum; Durchführung eines Praktikums im

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.03.2015 - 1 A 787/12
    Aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Juli 2013 (C- 523/11) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 2013 (BVerwGE 146, 294) folge, dass § 5 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 BAföG wegen der Beschränkung des unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts nicht anzuwenden sei.
  • BVerwG, 29.04.1982 - 5 C 78.80

    Ausbildung an einer ausländischen Ausbildungsstätte wegen Mangels an

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.03.2015 - 1 A 787/12
    Eine Gleichwertig ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, gegeben, wenn die Ausbildung an der ausländischen Ausbildungsstätte nach Zugangsvoraussetzungen, Art und Inhalt der Ausbildung sowie nach dem vermittelten Ausbildungsabschluss der Ausbildung gleichkommt, welche die für den Vergleich heranzuziehende Ausbildungsstätte im Geltungsbereich des Gesetzes vermittelt (BVerwG, Urt. v. 29. April 1982 - 5 C 78.80 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 28. Juli 1982 - 5 B 83.81 - juris Rn. 2; Urt. v. 5. Dezember 2000, BVerwGE 112, 248; Urt. v. 12. Juli 2012, BVerwGE 143, 314).
  • OVG Saarland, 02.02.2012 - 1 A 457/11
    Auszug aus OVG Sachsen, 04.03.2015 - 1 A 787/12
    Der Senat hat die Berufung mit Beschluss vom 7. Dezember 2012 - 1 A 457/11 -, zugestellt am 13. Dezember 2012, zugelassen, die der Prozessbevollmächtigte des Klägers, nach auf den Antrag vom 17. Januar 2013 erfolgter Verlängerung der Berufungsbegrünungsfrist durch den Senatsvorsitzenden bis zum 19. März 2013, mit Schriftsatz vom 15. März 2013 begründete.
  • BVerwG, 28.07.1982 - 5 B 83.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.03.2015 - 1 A 787/12
    Eine Gleichwertig ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, gegeben, wenn die Ausbildung an der ausländischen Ausbildungsstätte nach Zugangsvoraussetzungen, Art und Inhalt der Ausbildung sowie nach dem vermittelten Ausbildungsabschluss der Ausbildung gleichkommt, welche die für den Vergleich heranzuziehende Ausbildungsstätte im Geltungsbereich des Gesetzes vermittelt (BVerwG, Urt. v. 29. April 1982 - 5 C 78.80 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 28. Juli 1982 - 5 B 83.81 - juris Rn. 2; Urt. v. 5. Dezember 2000, BVerwGE 112, 248; Urt. v. 12. Juli 2012, BVerwGE 143, 314).
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